hier ein Auszug aus der Mail an meine Kunden:
Moin Moin,
hier die obligatorische Mail zur DSGV.
Schon witzig, das es nach 15 Jahren durch den neuen Datenschutz notwendig wird eine Massenmail zu senden.
Meine Überlegungen zur neuen DSGV, möchte ich heute einmal mit dieser Mail zusammenfassen. Mein Status als externen EDV-Berater ist, je nachdem wenn man fragt privilegiert oder der eines Auftragsverarbeiter.
Die Bitkom als Digitalverband, deren Meinung ich mich übrigens anschließe, ist der Meinung das Fernwartung oder Externe SysAdmin Tätigkeiten nur einen gelegentlichen Zugriff auf Daten nach dem Datenschutzgesetz darstellen.
Allerdings gibt es auch Stimmen die jeden Zugriff als Auftrags(daten)-verarbeitung sehen, dies wäre z.B. das Datenschutzzentrum Bayern.
Bis zur Klärung des Sachverhalts biete Ich Ihnen einen ADV(Vertrag zur Auftragsverarbeitung) an. Melden sie sich
bitte via Mail, wenn Sie einen für Ihre Unterlagen benötigen.
Wenn Sie ein Hosting, Web oder Cloud Produkt beziehen können/sollten Sie den ADV und das Verarbeitungsverzeichnis-Auftragsverarbeiter auf jeden Fall anfordern, hier findet auch in meinen Augen eine Auftrags(daten)-verarbeitung statt.
Abschließend möchte ich nochmal darauf hinweisen das Ich schon vorm DSGV mich an den deutschen Datenschutz gehalten habe, und das Prinzip der Datensparsamkeit bei allen Tätigkeiten umgesetzt habe. Durch die DSGV ändert sich nicht viel, nur das ich meine Arbeiten oft, für meine oder Ihre Dokumente,
dokumentieren muss. ……
Was soll ich weiter noch sagen.
ihr Martin Schmueth